#1
Niemals die gegnerische Versicherung um Rat fragen!
Wer zahlen muss, ist nicht Ihr Freund. Zudem ist die gegnerische Versicherung rechtlich gesehen Ihr Gegner. Daher ist leider davon auszugehen, dass Ihre Ansprüche unbegründet gekürzt werden.
#2
Äußerste Vorsicht vor Dekra und CarExpert!
Die Versicherung verweist oft zur Dekra, CarExpert oder ähnliche große Organisationen. Davon ist abzuraten, da diese Sachverständigenorganisationen mit den meisten Versicherungen zusammenarbeiten und Rahmenverträge haben.
#3
Wer zahlen muss, ist nicht Ihr Freund!
Die gegnerische Haftpflichtversicherung bietet oft den hauseigenen Kfz-Gutachter an. Davon ist ebenfalls abzuraten, da dieser normalerweise so kalkulieren wird, dass sein Arbeitgeber (also die gegnerische Versicherung) gut dasteht, und so wenig wie möglich an Sie zahlen muss.
#4
Vorsicht vor Zentralruf der Autoversicherer!
Der Zentralruf der Autoversicherer (Telefonnummer: 0800 - 25 026 00) ist im Grunde eine nützliche Einrichtung, welche sich jedoch in der Realität für den Geschädigten nicht bewährt hat.
Es hat sich gezeigt, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung, mit ihrem geschulten Personal, sofort versucht den Unfallgeschädigten mit Ihren eigenen Interessen zu überrollen. So haben die meisten Geschädigten keine Möglichkeit sich über Ihre Rechte zu informieren und treffen meistens Abmachungen mit der Versicherung, welche im Nachhinein sich sehr zum Nachteil auswirken.
#5
Immer einen eigenen unabhängigen Sachverständigen beauftragen!